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Ideen für die Umgestaltung und Finanzierung des Gesundheitswesens gibt es inzwischen zuhauf. Diskutiert werden Bürgerversicherung und Kopfpauschale. Für jedes dieser unterschiedlichen Finanzierungsprinzipien existieren verschiedene Modell-Vorschläge.
Bei der Bürgerversicherung wird versucht, einen sozialen Ausgleich über einkommensabhängige Versicherungsbeiträge zu erzielen. War zunächst geplant, Besserverdiener und Beamte in die gesetzlichen Kassen zu zwingen, sollen sich nun umgekehrt die privaten Versicherungen für eine erweiterte Klientel öffnen.
Danach dürfen die Privatkassen die Aufnahme neuer Mitglieder nicht mehr von einem Mindesteinkommen und einer Eingangsuntersuchung abhängig machen Kontrahierungszwang. Die Versicherungsbeiträge sind einkommensabhängig, auch Miet- und Zinseinkünfte sollen berücksichtigt werden.
Entweder müssen die Privatkassen dazu in den Risikostrukturausgleich einzahlen, oder die Privatversicherten sollen individuell einen Obolus für die gesetzlichen Kassen bezahlen. Geplant ist ferner der Aufbau einer Demografiereserve, bei der ein Teil der Beiträge zurückgelegt wird, um für die Zeit von an vorzusorgen, wenn weniger junge für mehr alte Mitglieder aufkommen müssen.
Das bedeutet Kontrahierungszwang und einkommensabhängige Beiträge für alle Versicherungen sowie die Teilnahme aller Kassen am Risikostrukturausgleich. Um die Lohnnebenkosten zu entlasten, diskutiert die Partei darüber, den Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Krankenversicherung einzufrieren.